Streichholzknobelei für Abmahnprofis

Mal was für die Hirnzwiebel.
Legen Sie die folgenden Streichhölzchen so um, dass dieser Blog wegen Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe in Grund und Boden abgemahnt werden kann.


Lösungen gibt es hier (brandaktuell und daher bestimmt ertragreich), hier (bekannt und sicher teuer) und hier (für den Unterstützer deutscher Marken). Und natürlich hier, hier, hier und hier.

Na also, war doch gar nicht so schwer.
Langsam glaube ich, dass in den zuständigen Abteilungen für kreative Namensgebung Streichholzschachteln zur Grundausstattung gehören.

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