Am Rosenmontag bin ich geboren... ein Plädoyer

Hohes Gericht,
es ist mir ein besonderes Anliegen, hier und heute den Beweis zu führen, dass Texte in volksmusikalischem Liedgut keinerlei greifbaren Tatsachenkern bezüglich des wirklichen Lebens besitzen.

Daher führe ich hiermit in den Prozess ein:

Beweismittel A:
Auszug aus dem Lied "Am Rosenmontag bin ich geboren"

"Am Rosenmontag bin ich geboren,
Am Rosenmontag in Mainz am Rhein,
Bis Aschermittwoch bin ich verloren,
Denn Rosenmontagskinder müssen närrisch sein."


Beweismittel B:
Zeugenaussage Herr Inishmore

"Ja, Herr Vorsitzender, ich bin ein Rosenmontagskind. Aus welchem unglücklichen Zufall auch immer fiel der 22. Februar anno domini 1971 auf diesen närrischen Tag, der es noch nicht einmal zu einem gescheiten Feiertag gebracht hat. Dennoch weise ich jegliche närrische Affinität weit von mir zurück.

Ich bitte insofern in das Protokoll aufzunehmen:
Ich hatte zu keinem mir bekannten Zeitpunkt eine Narrenkappe auf, war noch nie bei einer Karnevalssitzung, um dort über Witze vermeintlich lustig angezogener Finanzbeamten zu lachen, die ihrer ureigenen Meinung nach so richtig die Sau rauslassen und meide im Februar und März Orte wie Mainz, Düsseldorf und Köln weiträumig.

Überhaupt habe mich noch nie verkleidet, wobei ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen darf, dass die Unterhose, die ich irgendwann in den 80ern erstand und auf der der Union Jack aufgebracht ist, nicht als Verkleidung, sondern als im Nachhinein sehr peinlicher Tribut an die New Wave Of British Heavy Metal zu verstehen ist.

Ferner habe ich die einzige materielle Verkörperung obigen Liedguts in meinem Haushalt (1 Vinylplatte Typ Single, abspielbar bei 45 Upm) , welche ich in meiner Kindheit immer wieder hören musste, mittlerweile entsorgt und seither jeglichen Kontakt zur Musik von Frau Margit Sponheimer vermieden."

Beweismittel C:
Bild Unterhose (links) / Bild Margit Sponheimer (rechts)



Ich beantrage, Frau Margit Sponheimer zur Abgabe folgender Erklärung zu verurteilen:

"Hiermit erkläre ich, dass "Am Rosenmontag bin ich geboren" keinerlei Aussagekraft über die humoristische Entwicklung von an diesem Tag geborenen Menschen besitzt. Weder sollen jene im Kindesalter von ihren Eltern mit diesem Lied traktiert werden noch dürfen Freunde des Geburtstagskindes obige Zeilen singen und hämisch um eine Büttenrede bitten. Im Falle der Zuwiderhandlung erkläre ich mich bereit, um 3:30 Uhr morgens für eine Dauer von mindestens 2 1/2 Stunden ein Potpourri meiner beliebtesten Schlager vor dem Schlafzimmer der straffälligen Person aufzuführen"

Im Namen des karnevalmuffligen Volkes ergeht folgendes Urteil:
1) Das Margit ist an allem schuld.
2) Der Karneval, der Karneval, der kann mich mal, der kann mich mal.
3) Die Kosten des Verfahrens trage ich aber mal ganz bestimmt sowas von nicht.
4) Rechtsmittel sind gerade aus.
5) Narhallamarsch!

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