Mr. Monk And The German Besserwisser
Ein denkwürdiges Wochenende, das mir die Erfüllung von gleich zwei langgehegten Träumen bescherte. Nachdem ich am Samstag die Arena in Gelsenkirchen besuchte (vgl. weiter unten), darf ich nun die Macher der großartigen Show MONK (im Bild links der stets famose Tony Shalhoub) korrigieren.
In der Abschlussfolge der vierten Staffel ("Mr. Monk And Little Monk") geht es um den verzwickten Fall eines verunstalteten Bildes. Keine Angst, ich werde nicht zu viel verraten, damit mir niemand vorwerfen kann, die Vorfreude auf die Ausstrahlung der Episode im deutschen Fernsehen verdorben zu haben. Insofern rede ich im folgenden geschlechtsneutral vom Bösewicht (B), der im Rahmen der Handlung zwei Handlanger (X und Y) engagiert, damit diese in ein Haus einsteigen, um dort einem wertvollen Portraitgemälde mittels Spraydose eine Brille, Schnurrbart und Ziegenbart aufzumalen (ich liebe diese skurrilen Ideen !).
Natürlich läuft es nicht wie von B geplant, denn die beiden Tunichtgute werden von der mit einer Pistole bewaffneten Haushälterin (H) überrascht. Es kommt so, wie es immer in Krimis kommt, wenn das Drehbuch einen Toten verlangt: H wird in einen Kampf verwickelt, drückt mit letzter Kraft den Alarmknopf und stürzt mit dem Kopf gegen eine massive Steinplatte in einer Ecke. Knappe 35 Minuten später (die u.a. einen unterhaltsamen Einblick in die Jugend von Monk gewähren), lädt Adrian zur großen Fallauflösung und Captain Stottlemeyer beschuldigt B des Mordes an der H. Mit den berühmten Einleitungsworten "Here's what happened..." wird der Tathergang rekonstruiert und B anschließend abgeführt. Ende gut, alles gut, noch eine rührige Abschlussszene obendrauf und Monk verabschiedet sich bis zur Ausstrahlung der 5. Staffel im Januar 2006.
Moment ! Da regt sich dann halt doch der Juristen-Monk in mir. Hatte B sich nun wirklich eines Mordes schuldig gemacht ? Zumal im Anschluss an die Auflösung glaubwürdig zu Protokoll gegeben wird, dass nie beabsichtigt war, jemanden zu verletzen und B auch nichts von der Anwesenheit der H im Haus wusste.
Ich könnte nun seitenweise im berüchtigten juristischen Gutachtenstil den objektiven/subjektiven Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld durchprüfen ("B könnte einen Mord begangen haben.../ Dazu müsste ... / Fraglich hierbei könnte sein... / Die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit... / Folglich könnte ich mit diesen Ausführungen alle Leser zu Tode gelangweilt haben.../ brabbelbrabbel...").
Wie man erahnen kann, würde sich dies dermaßen furchtbar käsig und langweilig lesen, dass sogar die Memoiren von Rudolf Scharping dagegen wie eine Adrenalinspritze wirkten. Daher überlasse ich diese ehrenvolle Aufgabe gerne jenen Einserjuristen, die glauben, ihr auf einen Fall aus dem Fernsehen angewandtes, durchstrukturiertes Prüfungsschema-Gelabere würde irgendeinen Unterhaltungswert besitzen und ihre Mitmenschen zu Begeisterungsstürmen hinreissen. Ich muss eindringlichst warnen: solche Leute gibt es wirklich.
Ich beschränke mich auf die Feststellung, dass zumindest nach deutschem Recht B zwar weiter ein Bösewicht bleibt, es mit einer Verurteilung wegen Mordes aber wohl nix wird. Um als Täter verknackt zu werden - selbst getötet hat B ja nicht -, müsste ihm/ihr das Verhalten von X und Y im Rahmen des Tatplans zuzurechnen sein (im Hintergrund höre ich die Prädikatsjuristen schon "keine Mithaftung bei Mittäter-Exzess" gröhlen). Der Tod der H war aber nie Teil der Vereinbarung, ganz im Gegenteil. Und bloße Anstiftung zum Mord scheidet schon wegen eines fehlenden dahingehenden Vorsatzes bei B aus. Von daher bin ich mir sicher, dass es eine ungezeigte Szene gibt, in der Lt. Disher Captain Stottlemeyer auf seine fehlerhafte rechtliche Einschätzung hinweist. Obwohl.. Lt. Disher ? Nein, wenn ich es mir so recht überlege, wohl doch nicht.
So, das musste ich jetzt loswerden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Mitglieder des Emmy-Komitees diesen Beitrag nun gelesen haben und erzürnt dem guten Tony die wieder einmal verdiente Auszeichnung verwehren wollen, schreibe ich doch höchstpersönlich eine juristische Abhandlung zum Fall und stürme damit die Veranstaltung.
Realistischer erscheint, dass das amerikanische Recht die Sachlage komplett anders beurteilt. Dann ziehe ich demütig meinen Hut und fühle mich in meinem Glauben bestätigt, dass bei den Amis eben doch alles möglich ist.
In der Abschlussfolge der vierten Staffel ("Mr. Monk And Little Monk") geht es um den verzwickten Fall eines verunstalteten Bildes. Keine Angst, ich werde nicht zu viel verraten, damit mir niemand vorwerfen kann, die Vorfreude auf die Ausstrahlung der Episode im deutschen Fernsehen verdorben zu haben. Insofern rede ich im folgenden geschlechtsneutral vom Bösewicht (B), der im Rahmen der Handlung zwei Handlanger (X und Y) engagiert, damit diese in ein Haus einsteigen, um dort einem wertvollen Portraitgemälde mittels Spraydose eine Brille, Schnurrbart und Ziegenbart aufzumalen (ich liebe diese skurrilen Ideen !).
Natürlich läuft es nicht wie von B geplant, denn die beiden Tunichtgute werden von der mit einer Pistole bewaffneten Haushälterin (H) überrascht. Es kommt so, wie es immer in Krimis kommt, wenn das Drehbuch einen Toten verlangt: H wird in einen Kampf verwickelt, drückt mit letzter Kraft den Alarmknopf und stürzt mit dem Kopf gegen eine massive Steinplatte in einer Ecke. Knappe 35 Minuten später (die u.a. einen unterhaltsamen Einblick in die Jugend von Monk gewähren), lädt Adrian zur großen Fallauflösung und Captain Stottlemeyer beschuldigt B des Mordes an der H. Mit den berühmten Einleitungsworten "Here's what happened..." wird der Tathergang rekonstruiert und B anschließend abgeführt. Ende gut, alles gut, noch eine rührige Abschlussszene obendrauf und Monk verabschiedet sich bis zur Ausstrahlung der 5. Staffel im Januar 2006.
Moment ! Da regt sich dann halt doch der Juristen-Monk in mir. Hatte B sich nun wirklich eines Mordes schuldig gemacht ? Zumal im Anschluss an die Auflösung glaubwürdig zu Protokoll gegeben wird, dass nie beabsichtigt war, jemanden zu verletzen und B auch nichts von der Anwesenheit der H im Haus wusste.
Ich könnte nun seitenweise im berüchtigten juristischen Gutachtenstil den objektiven/subjektiven Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld durchprüfen ("B könnte einen Mord begangen haben.../ Dazu müsste ... / Fraglich hierbei könnte sein... / Die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit... / Folglich könnte ich mit diesen Ausführungen alle Leser zu Tode gelangweilt haben.../ brabbelbrabbel...").
Wie man erahnen kann, würde sich dies dermaßen furchtbar käsig und langweilig lesen, dass sogar die Memoiren von Rudolf Scharping dagegen wie eine Adrenalinspritze wirkten. Daher überlasse ich diese ehrenvolle Aufgabe gerne jenen Einserjuristen, die glauben, ihr auf einen Fall aus dem Fernsehen angewandtes, durchstrukturiertes Prüfungsschema-Gelabere würde irgendeinen Unterhaltungswert besitzen und ihre Mitmenschen zu Begeisterungsstürmen hinreissen. Ich muss eindringlichst warnen: solche Leute gibt es wirklich.
Ich beschränke mich auf die Feststellung, dass zumindest nach deutschem Recht B zwar weiter ein Bösewicht bleibt, es mit einer Verurteilung wegen Mordes aber wohl nix wird. Um als Täter verknackt zu werden - selbst getötet hat B ja nicht -, müsste ihm/ihr das Verhalten von X und Y im Rahmen des Tatplans zuzurechnen sein (im Hintergrund höre ich die Prädikatsjuristen schon "keine Mithaftung bei Mittäter-Exzess" gröhlen). Der Tod der H war aber nie Teil der Vereinbarung, ganz im Gegenteil. Und bloße Anstiftung zum Mord scheidet schon wegen eines fehlenden dahingehenden Vorsatzes bei B aus. Von daher bin ich mir sicher, dass es eine ungezeigte Szene gibt, in der Lt. Disher Captain Stottlemeyer auf seine fehlerhafte rechtliche Einschätzung hinweist. Obwohl.. Lt. Disher ? Nein, wenn ich es mir so recht überlege, wohl doch nicht.
So, das musste ich jetzt loswerden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Mitglieder des Emmy-Komitees diesen Beitrag nun gelesen haben und erzürnt dem guten Tony die wieder einmal verdiente Auszeichnung verwehren wollen, schreibe ich doch höchstpersönlich eine juristische Abhandlung zum Fall und stürme damit die Veranstaltung.
Realistischer erscheint, dass das amerikanische Recht die Sachlage komplett anders beurteilt. Dann ziehe ich demütig meinen Hut und fühle mich in meinem Glauben bestätigt, dass bei den Amis eben doch alles möglich ist.
Du Verräter - du hast mir meinen Spaß verdorben....
AntwortenLöschenEntgegen deiner Zusage, alles Geschlechtsneutral zu beschreiben, schreibst du - ich zitiere: Haushälterin H. HaushälterIN - kein Zweifel, du hast mir die Illusion genommen, es könne sich um einen Haushälter handeln - du bist gemein...
Ciao
Archie
Ich bin aber auch ein verräterischer Schlingel. Obwohl: erstaunlicherweise spielt das Geschlecht der Toten später keine Rolle mehr. Denn sie taucht weder nochmal auf noch nimmt sie aktiv an den Ermittlungen teil.
AntwortenLöschenExtra für dich erwähne ich aber noch, dass die Spraydose silberne Farbe enthielt.
Har har.