Germany's Next Top Unrechtsbegründungstalent

Gefunden beim Kollegen Dobschat, nominiere ich Frau MdB Elke Ferner als Germany's Next Top Unrechtsbegründungstalent. Und zwar für den folgenden Begründungsbrüller, was ihr Abstimmungsverhalten zu den vom Bundestag beschlossenen Netzsperren anbelangt:

[aus der offiziellen Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages:]


Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch
der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur
aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern
bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden
Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb
höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche
weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige
Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen
und ihre negative Wirkung zu reduzieren.

Applaus!
Großartig. Brilliant. Alles drin.

Der Abgeordnete als pflichtbewusster Volksvertreter, der sehenden Auges über die durch einen Verfassungsbruch gerissene Wunde das Deckmäntelchen der Gesetzmäßigkeit legt und obendrauf noch mit Schwung den offiziellen Stempel der Legislative drückt.
Damit es nicht mehr so weh tut.
Aua.

Wo kämen wir denn auch hin, wenn Verfassungswidrigkeiten wild und ungeordnet auftreten könnten, wie sie es gerade wollten? Das muss doch zuerst einmal in einen gesetzlichen Rahmen gegossen werden!

Wenn Gustav Radbruch wüsste, mit welch spielerischer Leichtigkeit seine sozialdemokratische Parteigenossin das Thema "Gesetzliches Unrecht" angeht, er würde im Grab rotieren.

Kommentare

  1. Was gilt einem Abgeordneten (oder auch einem Bundesinnenminister)eine Verfassung. Diese kann doch wieder und wieder geändert werden, bis man sie einfach nicht mehr erkennt.

    Sehr schönes Beispiel hier ist die wieder eingeführte Pflicht, einen Fingerabdruck im Ausweis zu platzieren. Die Erfinder des Grundgesetzes hatten dieses Merkmal im Ausweis nicht vorgesehen ... und das hatte seinen Grund ... der ist aber heute nicht mehr so bekannt ... und deshalb wird der Fingerabdruck im Ausweis allumfassende Pflicht werden.

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  2. Als der kleine Braune an der Macht war, hatten wir den Fingerabdruck noch drin. Nach dem Krieg wurde er mit der Begründung "Die Deutschen sind keine Verbrecher" wieder abgeschafft. Bis Herr Schily sagte: "Nun stellt euch doch mal nicht so an, die Spanier haben ihn doch auch". Was wiederum damals der General Franco eingeführt hatte.

    Man müsste drüber lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre...

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