Abmahnende Aufklärung

Wir alle kennen das kostenlose Skriptum zum Internet-Recht von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Mein persönlicher Wegweiser durch den Netz-Dschungel und das schreibe ich als jemand, der fast neun Jahre seines Lebens mit der Ausbildung zum professionellen Paragrafenquetscher verbracht hat.

Empfehlen möchte ich nun noch die Infobriefe Recht des Deutschen Forschungsnetzes (DFN), deren Archiv man sich hier zu Gemüte führen kann. Da ich desöfteren nach den bösen, bösen Anwälten mit ihren noch viel böseren Abmahnschreiben gefragt werde, lege ich den nach Auskunft Suchenden sehr gerne diesen Aufsatz zum Thema ans Herz. Ist zwar schon älter, Aufklärung tut aber wohl immer noch not.

[Und diesen Beitrag habe ich nicht (nur) verfasst, weil ich auf Post von Rechtsanwälten warte, die sich hingebungsvoll den urheberrechlichen Interessen von Britney Spears und Children of Bodom widmen]

Kommentare

  1. Bei Gelegenheit werde ich mir die ganzen Infos mal ansehen... Ansonsten verlasse ich mich weiterhin gern auf fachkompetente Beantwortung meiner Fragen in meinen Posts ;-)

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  2. Aber es ist doch immer gut, einen Rechtsverdreher zu kennen, den man auch mal "unter der Hand" fragen könnte, wenn man mal ein Problem mit einem Gesetz hat, welches man bis jetzt noch gar nicht kannte. ;-)

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