Bundesverfassungsgericht setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft
Die Hüterin der Verfassung hat unseren nicht immer ganz so sehr auf lästige, eh nur für Detailversessene interessante Dinge wie Grundrechte achtenden Politikern erneut ein wenig auf die Finger geklopft.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde mit der heute erlassenen einstweiligen Anordnung zum Teil außer Kraft gesetzt. Die Speicherung selbst beurteilt das Gericht noch nicht als schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Bürger (obwohl es zumindest einen Einschüchterungseffekt bejaht), dafür jedoch die Nutzung der angesammelten Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, sofern diese im Einzelfall nicht zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten erfolgt. Der hierbei zugrundeliegende Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein.
Man darf gespannt sein, wie unser Innenminister diese Nachricht wieder in einen Erfolg für seine Politik umwandeln wird. Ich sehe ihn schon vor Begeisterung "Ich darf also doch schon ein bisschen, ich darf!" grölend die Räder seines Rollstuhls durchdrehen lassen. Nicht nur mir kommt nach Lektüre des Richterspruchs der leicht tadelnde Hinweis "Nur gucken, nicht anfassen" in den Sinn. Und die bange Frage, ob Schäuble nicht doch so lange in der Art eines bockigen Kindes herumnörgelt, bis er eben nicht nur speichern, sondern auch angucken darf - so viel und so lange wie er will. Hoffen wir auf noch deutlichere Worte im Hauptverfahren.
Die offizielle Pressemitteilung lässt sich hier abrufen.
(T-Shirt powered by shirtcity)
Die Vorratsdatenspeicherung wurde mit der heute erlassenen einstweiligen Anordnung zum Teil außer Kraft gesetzt. Die Speicherung selbst beurteilt das Gericht noch nicht als schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Bürger (obwohl es zumindest einen Einschüchterungseffekt bejaht), dafür jedoch die Nutzung der angesammelten Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, sofern diese im Einzelfall nicht zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten erfolgt. Der hierbei zugrundeliegende Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein.
Man darf gespannt sein, wie unser Innenminister diese Nachricht wieder in einen Erfolg für seine Politik umwandeln wird. Ich sehe ihn schon vor Begeisterung "Ich darf also doch schon ein bisschen, ich darf!" grölend die Räder seines Rollstuhls durchdrehen lassen. Nicht nur mir kommt nach Lektüre des Richterspruchs der leicht tadelnde Hinweis "Nur gucken, nicht anfassen" in den Sinn. Und die bange Frage, ob Schäuble nicht doch so lange in der Art eines bockigen Kindes herumnörgelt, bis er eben nicht nur speichern, sondern auch angucken darf - so viel und so lange wie er will. Hoffen wir auf noch deutlichere Worte im Hauptverfahren.
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Warte es ab ... es wird so lange gefragt, bis das Gucken erlaubt wird oder das Kind bekommt einen neuen Namen ...
AntwortenLöschenAuf letzteres läuft es bestimmt irgendwann hinaus...
AntwortenLöschenei guckemol do:
AntwortenLöschenhttp://www.zeit.de/online/2008/13/politik-grundrechte-verfassung?page=1
Schön der Satz: 'Wiedervorlage als Muster' ...
Tja, ich warte auch noch auf den Tag, an dem mich Politiker mit ihren Verhaltensweisen mal positiv überraschen.
AntwortenLöschenich hanns da jo gesaat, mei maat