Vom Segen, dass man im Falle der Rückgabe nach §312 d BGB keine Gründe angeben muss

Dies ist eine jener Geschichten, die üblicherweise mit dem Einleitungssatz "Einem Freund von mir ist was ganz Komisches passiert" beginnen. Liebend gerne würde ich diesen Einstieg übernehmen, aber dummerweise ist das Folgende keinem Freund von mir zugestoßen. Sondern meiner depperten Wenigkeit.

Ich hatte mir zu Weihnachten bekanntlich einen neuen Spielerechner gegönnt. Den ich zu meiner Schande in den vergangenen drei Monaten so gut wie nie eingeschaltet hatte. Mir fiel nur auf, dass das DVD-Laufwerk ziemlich laut war und die silberne Frontblende die rundherum schwarze Farbgebung störte.

Es begab sich also, dass ich einen 20 Euro-Gutschein eines Versandhändlers in meine Hände bekam. Wofür konnte man wohl diesen Preisnachlass am besten einsetzen? Jawoll, endlich einen DVD-Brenner für den neuen Rechner! Kostet ja heutzutage nur noch eine Kleinigkeit. Also ein Modell von Samsung ausgesucht: schwarze Frontblende, brennt so ziemlich alles, sogar Double Layer. Keine Ahnung, wann man das mal braucht, aber egal.

Gestern Abend raffte ich mich auf und schreitete zum Einbau. Faszinierend, was sich die Computergehäusebauindustrie immer wieder an neuen Ideen einfallen lässt. Früher schraubte man vier Schrauben ab, öffnete das Gehäuse, warf nach getaner Arbeit zwei Schrauben weg und drehte die restlichen zwei wieder rein, damit es das nächste Mal schneller geht (Profis warfen zu diesem Zweck gleich alle weg). Heute hingegen muss der Schlüssel zum Aufschließen gesucht, mehrere Schalter runtergedrückt und die Gehäusefront abgenommen werden, um an die Hardware zu kommen.

Schließlich hatte ich das alte DVD-Laufwerk aus der Halterung gepfriemelt. Reflexmäßig wollte ich nachschauen, ob das Gerät als Slave oder Master gejumpert war, aber das gibt es dank SATA-Schnittstelle nun ja auch nicht mehr. Als mein Blick über die Oberfläche wanderte, sah ich den Aufdruck DVD-Writer Model SH-S203. Hersteller: Toshiba Samsung Storage Technology.

Hoppla, hatte ich doch wirklich die ganze Zeit über einen Brenner im Rechner gehabt, ohne es zu wissen. Wie kann man nur so blöd sein? Zu meiner Entschuldigung: die silberne Frontpartie des Geräts war komplett unbeschriftet, sodass ich davon ausging, ein sehr billiges DVD-ROM-Laufwerk vor mir zu haben.


Na gut, hatte ich eben nun ein neueres Brennermodell. Ich wollte gerade die Schrauben an den seitlichen Halterungsklammern befestigen, da überflog mein Blick den Namen des frisch gekauften Laufwerks:

DVD-Writer-Model SH-S203 Toshiba Samsung Storage Technology


ICH HATTE MIR BIS AUF DIE FARBE DAS EXAKT SELBE MODELL NOCHMAL GEKAUFT!!!

Und deshalb ist es ein Segen, dass man bei einer Rückgabe nach § 312 d BGB keine Gründe für die Rücksendung angeben muss.
Das wäre mir sonst nämlich wirklich zu peinlich...

Kommentare

  1. Schöne Geschichte mit glücklichem Ausgang. Ich liebe happy endings! :)

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  2. Och, die vom Versandhaus hätten sich über Deine Gründe sicher gefreut ;-)

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  3. nichtjuristen checken sowas über den geräte-manager, oder aber auch gerne mit dem schönen "info-tool" von nero!
    p.s ich bräuchte noch einen dvd brenner, haste vieleicht nen tip für mich?

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  4. Na, wenn dir der Grund für die Rückgabe beim versandhändler zu peinlich war, dann ist es ja gut, dass du es uns erzählt hast...

    *breitgrins*

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  5. @moussa: echte Nichtkenner brauchen keinen Gerätemanager, die erkennen schon an der unbeschrifteten Front, dass es nur ein DVD-ROM sein kann. *hüstel*
    In Sachen Brenner habe ich gehört, dass Samsung seine Geräte in uneinheitlicher Bemalung auf den Markt wirft, was zu Verwirrung beim Kunden führen kann.

    @thwidra: wir sind doch hier unter uns ;)

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  6. Ich versteh das Problem nicht ganz. Alles, was ich kaufe, wird nach der Farbe erworben. Das darf ruhig technisch identisch sein ... Frauen machen das oft so ... ;)

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