InfoSeb hat eine kleine Schwester bekommen
Nämlich VertIniSys, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. So nennt das Bundesverfassungsgericht seine neue Schöpfung (ja, die Abkürzungen sind von mir und das bei letzterem ein Ini drin ist, ergab sich abkürzungstechnisch halt einfach so).
Ich habe eben die Urteilsverkündung auf Phoenix verfolgt und war schon ein wenig amüsiert, wie Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier angesichts der Vielzahl der technischen Termini zu kämpfen hatte. Tapfer klammerte er sich immer wieder an den Begriff der informationstechnischen Systeme, was wohl nun der frische Oberbegriff für alles sein soll, wo unser Innenminister reinschnüffeln will. Juristen sind eben doch noch nicht ganz mit dem technologischen Jargon im Einklang.
Die Tiefenanalyse des Urteils überlasse ich gerne jenen, die einen besseren Studiumsabschluss gebaut haben als ich. Mich hat jedenfalls nicht überrascht, dass eine Onlineüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein wird. Dass das Bundesverfassungsgericht allerdings deutlich sehr strenge Grenzen dafür gezogen hat (konkrete Gefährdung überragend wichtiger Rechtsgüter wie Menschenleben oder Fortbestand des Staates) ist umso positiver hervorzuheben. Denn nun dürfte jeder Politiker zumindest eine Ahnung bekommen, dass er sich in grundrechtlich geschütztem Terrain bewegt, wenn er an die Daten der Bürger heran möchte.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat also gut 25 Jahre nach seiner Entdeckung im Volkszählungsurteil nun eine kleine Schwester bekommen, sein Schutzbereich wurde nun endlich an das Internetzeitalter angepasst. Die Vertraulichkeit und Integrität von übermittelten und auch vom System angelegten Daten werden gewährleistet, die Erzeugung solcher Daten als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt. Was für mich bedeutet: "Ich blogge, also bin ich".
Welche Auswirkungen der Spruch des BVerfG auf die anstehende Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung haben wird, kann man jetzt zumindestens schon erahnen. Denn dass Menschen aufgrund dieser Rechtsprechung infolge der Ausübung ihres Persönlichkeitsrechts ungefragt die Zielscheibe von datensammlungswütigen Volks- und Interessenvertretern werden, scheint doch eher unrealistisch. Vielleicht reift in manchen politischen Entscheidungsträgern nun ganz langsam die Erkenntnis, dass das Internet auch dann kein rechtsfreier Raum ist, wenn es um Ermittlungen geht. Hoffen wird man ja noch dürfen.
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ein jeder habe das recht auf einen , oder auch mehrere " info-sep(s)!
AntwortenLöschenjo man! schön geschrieben haste den eintrag, respekt!